Ich unterstütze privates Fahren!
Wenn du die Möglichkeit hast privat zu üben, dann schule ich nach dem Motto: Ich zeige und erkläre, du übst möglichst viel privat. Dazu wird dir auch das Arbeitsheft eine Hilfe sein, welches du am Anfang der Ausbildung erhältst.
Kosten
CHF 100.- pro Lektion (50min)
Kosten 5er ABO
CHF 96.- pro Lektion im 5er Abo
(Nicht benötigte Lektionen werden retour bezahlt)
einmalige Kosten
CHF 100.- Obligatorischer Admin- und Versicherungsbeitrag
1. Nothelferkurs
Nothelferkurs, obligatorisch für alle, die noch keinen Ausweis (Kat. A1/B) besitzen, Dauer 10h, Ausweis ist 6 Jahre gültig.
2. Gesuch für Lernfahrausweis (1 Monat vor dem 17. Lebensjahr möglich!)
Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" downloaden und ausfüllen. (inkl. Sehtest und farbigem Passfoto). Auf der Wohnortgemeinde persönlich vorbeigehen, Ausweis mitnehmen. Personalien bestätigen lassen und Formular abgeben. (Nothelferausweis nicht vergessen)
Wer den Lernfahrausweis jedoch vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen. Das bedeutet, wenn du den Ausweis mit 18 Jahren bestellst, darfst du erst nach einem Jahr, sprich mit 19 an die praktische Prüfung.
Während der zwölfmonatigen Lernphase empfehle ich dir, dich durch den Fahrlehrer begleiten zu lassen. Anfangs ist extrem wichtig, dass man sich keine Fehler aneignet, welche schwer zu korrigieren sind. Dann heisst es viel Privat üben und gegen Ablauf der 12 Monate geht es darum, dich Fit durch die Prüfung zu bringen. Wer viel Privat übt, wird auch weniger Fahrstunden brauchen.
Wer bereits im Besitz eines Führerausweises ist (d.h. im Strassenverkehrsamt registriert), benötigt keine Bestätigung der Gemeinde.
3. Theorieprüfung
Das StVA (Strassenverkehrsamt) schickt dir nun die Anmeldekarte für die Theorieprüfung. (Für alle, die noch keinen Ausweis (Kat. A1/B) besitzen).
Vorbereitung auf die Theorie Prüfung
Prüfung: 50 Fragen, 150 Punkte möglich, max 15 Fehler. (unbegrenzte Anzahl Versuche)
4. Lernfahrausweis
Wenn die Theorieprüfung bestanden wurde, erhältst du deinen Lernfahrausweis per Post nach Hause gesandt. Der Lernfahrausweis ist 2 Jahre gültig.
Begleitperson für Kat. B ab 23. Geburtstag und 3 Jahre im Besitz des unbefristeten Ausweises Kat B. 0,0 Promille für Lernfahrer und Begleitperson. Handbremse muss für Beifahrer erreichbar sein.
5. Fahrstunden
Die Fahrstunden sind grundsätzlich freiwillig. Jedoch empfiehlt es sich, dass du die Fahrstunden besuchst, denn hier lernst du, wie du dich im Strassenverkehr verhältst und erhältst Tipps und Tricks für die Fahrprüfung!
6. Verkehrskundeunterricht VKU
Du besuchst 4x den je 2stündigen Verkehrskundeunterricht. Obligatorisch für alle, welche noch keinen Ausweis (Kategorie A / B1) besitzen.
7. Fahrprüfung
Du wirst von mir zur Fahrprüfung angemeldet. Die Fahrprüfung dauert ca 50 Minuten. Wir fahren zusammen zur Prüfstelle beim Werkhof Mels, wo du die Fahrprüfung mit dem Experten absolvierst.
Bei erfolgreicher Prüfung erhältst du den Führerschein auf Probe per Post zugesandt. In der Zwischenzeit ist man mit dem abgestempelten Lernfahrausweis fahrberechtigt. Bis zum Erhalt des definitiven Führerscheins wird von Auslandfahrten abgeraten.
8. Definitiver Führerschein
Um deinen definitiven Führerschein zu erhalten, musst den WAB Kurs besuchen. Du bist selber für die Anmeldung dieses Kurs verantwortlich.